Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines eines Freibades**, Erwachsene |
85,00 |
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines eines Freibades**, ermäßigt* |
42,50 |
** gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad.
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 Prozent. Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.
Freien Eintritt in die Bäder haben
- Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
- Inhabende von Freikarten/Gutscheinen, zum Beispiel Bonner Neubürger*innen
- Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertretungen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 Prozent, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben beziehungsweise die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Sport- und Bäderamtes. Sie unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen.
Inhabende von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.