Auch dieses Jahr gibt es wieder die Saisonkarte für unsere Mitglieder. Die Saisonkarte gilt nur für die Dauer der Freibadsaison. Die Saisonkarten gelten auch im Rüngsi, und zwar in der Zeit, während das Friesi vor unserem Saisonbeginn noch geschlossen ist oder am Ende der Saison schon wieder zu hat. Bitte beachten Sie jedoch, während das Friesi regulär geöffnet ist, gelten die Karten nur im Friesi. Diejenigen, die ihre Saisonkarten noch aus den letzten Jahren besitzen, können diese an der Kasse des Friesis aufladen.  Diejenigen, die noch keine Karte haben oder ihre Karte verloren haben, können bis zu den Sommerferien während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Mittwochs von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr dort Ihre Karte gegen Zahlung von 5 € (bitte möglichst passend Bar mitbringen) erhalten und im Nachgang an der Freibadkasse gegen Zahlung der Gebühren in Höhe von 85 € (ermäßigt 42, 50 €) freischalten lassen. Sollten Sie zu diesen Terminen nicht können, senden Sie uns gerne eine Mail an info@friesi.org. Wir finden dann auch individuelle Lösungen.
Die Preise für die Saisonkarten wurden in 2022 angehoben. Zu den unten angegebenen Preisen der Stadt kommen noch einmalig 3 € Pfand für die Karte und 2 € Bearbeitungsgebühr für den Verein, mit dem wir die Kosten für den Druck der Karte (Farbbänder/Drucker) bestreiten diese sind bei der Ausgabe bar an uns zu entrichten. Die aktuellen Preise für die Aufladung der Karten an der Schwimmbadkasse sind nun:
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines eines Freibades**, Erwachsene 85,00
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines eines Freibades**, ermäßigt* 42,50
** gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad.
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 Prozent. Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis. Freien Eintritt in die Bäder haben
  • Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
  • Inhabende von Freikarten/Gutscheinen, zum Beispiel Bonner Neubürger*innen
  • Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertretungen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 Prozent, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben beziehungsweise die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Sport- und Bäderamtes. Sie unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen. Inhabende von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.