Auch dieses Jahr gibt es wieder die Saisonkarte für unsere Mitglieder.

Nächste Termine zur Ausgabe, für alle die noch keine haben,

Freitag, 26.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mittwoch, den 01.05.2024 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 10.05.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

in unserer Geschäftsstelle Annaberger Str. 134, in Friesdorf

Diejenigen, die ihre Saisonkarten noch aus den letzten Jahren besitzen, können diese an der Kasse des Friesis oder bis zur Eröffnugn des Friesis an der Kasse des Rüngsis für die aktuelle Saison aufladen. 
Die Preise für die Saisonkarten wurden in 2022 angehoben. Zu den unten angegebenen Preisen der Stadt kommen noch einmalig 3 € Pfand für die Karte und 2 € Bearbeitungsgebühr für den Verein, mit dem wir die Kosten für den Druck der Karte (Farbbänder/Drucker) bestreiten diese sind bei der Ausgabe bar an uns zu entrichten. Die aktuellen Preise für die Aufladung der Karten an der Schwimmbadkasse sind nun:
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines
eines Freibades**, Erwachsene
85,00
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines
eines Freibades**, ermäßigt*
42,50

** gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad.

Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 Prozent. Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.

Freien Eintritt in die Bäder haben

  • Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
  • Inhabende von Freikarten/Gutscheinen, zum Beispiel Bonner Neubürger*innen
  • Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertretungen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 Prozent, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.

Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben beziehungsweise die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Sport- und Bäderamtes. Sie unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen.

Inhabende von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.